An Ordinance for taking away the Book of Common Prayer, and for establishing and putting in execution of the Directory for the publique worship of God. Januar 1645

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Bürgerkrieg und Liturgie

Quellentext

Die im Parlament versammelten Lords und Commons haben die durch das »Book of Common Prayer« im Königreich entstandenen vielfältigen Übelstände ernsthaft erwogen und beschlossen, gemäß ihres Bundesschlusses die Religion nach dem Wort Gottes und dem besten Beispiel Reformierter Kirchen zu verbessern. Deshalb haben sie angesehene, gottesfürchtige und gelehrte Geistliche zusammengerufen und mit ihnen darüber beraten. Und sie beurteilen es als notwendig, dass das besagte »Book of Common Prayers« beseitigt wird, und das »Directory for the Publique Worship of God« [...] in allen Kirchen in diesem Königreich eingeführt und befolgt wird: [...] Und dass das besagte »Book of Common Prayer« in keiner Kirche, Kapelle oder einem Ort der öffentlichen Gottesverehrung bleiben und weiterhin benutzt werden soll im Königreich von England oder der Herrschaft Wales. Und dass das »Directory for publique Worship« [...] von nun an benutzt, betrieben und befolgt werden soll gemäß der wahren Absicht und dem Sinn dieser Anordnung bei allen Ausübungen der öffentlichen Gottesverehrung in jeder Gemeindeversammlung, Kirche, Kapelle und jedem Ort öffentlicher Gottesverehrung innerhalb dieses Königreichs von England und der Herrschaft Wales. [...]

Vorrede

Am Anfang der gesegneten Reformation haben unsere weisen und gottesfürchtigen Vorfahren darauf geachtet eine Ordnung für die Abhilfe vieler Dinge in Gang zu setzen, welche sie damals durch das Wort als töricht, unwahr, abergläubisch und abgöttisch in der öffentlichen Gottesverehrung vorgefunden haben. Dies hat viele fromme und gelehrte Menschen veranlasst, sich an dem zu dieser Zeit hervorgebrachten »Book of Common Prayer« sehr zu erfreuen, weil die Messe sowie der Rest des lateinischen Gottesdienstes abgeschafft und die öffentliche Verehrung in unserer eigenen Zunge gefeiert wurde. Viele der einfachen Leute haben auch daraus Vorteile erhalten, da sie die Schriften in ihrer eigenen Sprache gelesen hörten, welche zuvor für sie wie ein versiegeltes Buch waren.

Wie dem auch sei: Lange und traurige Erfahrung haben es augenscheinlich gemacht, dass die Liturgie, die in der »Church of England« benutzt wird – unwidersprochen den ganzen Mühen und religiösen Absichten ihrer Zusammensteller –, sich als Beleidung erwiesen hat, nicht bloß für viele der Frommen zu Hause sondern auch für die Reformierten Kirchen im Ausland. Um nicht von der Bedrängnis zu reden, alle Gebete zu lesen, welche ihre Last so sehr vermehrt hat: Die vielen unnützen und beschwerlichen Zeremonien, die sie enthält, haben viel Unmut erzeugt und die Gewissen vieler frommer Prediger und Leute beunruhigt, welche mit ihnen nicht einwilligen konnten, und haben ihnen ebenso die Verordnungen Gottes vorenthalten, welche sie nicht ohne Anpassung an oder Unterschrift zu diesen Zeremonien genießen konnten. Allerlei gute Christen sind dergestalt vom Tisch des Herrn ferngehalten worden, verschiedene fähige und treue Prediger von der Ausübung ihres Dienstes ausgeschlossen – zur Gefährdung von vielen tausend Seelen in einer Zeit des Mangels an solchen treuen Pfarrern – und ihres Lebensunterhalts beraubt worden, zu ihrem und ihrer Familie Verderben. Prälaten und ihre Lager haben daran gearbeitet, ihre Hochschätzung so weit zu erhöhen, als gäbe es keine andere Verehrung oder Möglichkeit der Verehrung Gottes unter uns als allein das Gottesdienstbuch: zum großen Hindernis der Predigt des Wortes und – an einigen Orten besonders jüngst – um es als unnötig, oder – bestenfalls – um es der Lesung des gemeinen Gebets als weit unterlegen abzudrängen, wodurch es [scil. das Gottesdienstbuch] zu nichts anderem gemacht wurde als zu einem Götzen von so vielen ignoranten und abergläubischen Leuten, die sich selbst an ihrer Gegenwart bei diesem Gottesdienst gefallen und die sich dadurch – ihre Lippenarbeit hat ihren Teil dazu beigetragen – in ihrer Ignoranz und Achtlosigkeit gegenüber dem rettenden Wissen und wahrer Frömmigkeit verhärteten.

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Bibliographie

»January 1645: An Ordinance for taking away the Book of Common Prayer, and for establishing and putting in execution of the Directory for the publique worship of God.«, in: Acts and Ordinances of the Interregnum, 1642-1660, ed. C. H. FIRTH and R. S. RAIT (London, 1911), pp. 582-607. British History Online, URL: http://www.british-history.ac.uk/no-series/acts-ordinances-interregnum/pp582-607 [20. September 2016]. Übersetzung von Christopher Voigt-Goy.