Ferman / Kleiderordnung, erstes Drittel 17. Jh.

Aus Konjunkturen
Wechseln zu: Navigation, Suche
Religion und Politik im Osmanischen Reich: Grundlinien vom 16. bis 18. Jahrhundert

Quellentext

Geschrieben von Osman Efendi, gemäß der Abschrift des Dekrets, die vom Kommandanten (Serdâr) übergeben wurde

Dem Istanbuler Kadi wird befohlen: Die Ungläubigen [Christen] sollen keine Pferde reiten, keinen Pelz und keine Kappe aus Zobelfell, und keinen europäischen Samt und Satin tragen. Ihre Frauen sollen sich nicht nach Art der Musliminnen kleiden und keine »Pariser« Übermäntel (ferâce) tragen. Es gehört – nach Scharia und kanun[1] – zu den religiösen Pflichten, dass [die Ungläubigen] durch ihre Kleidung und ihr Erscheinungsbild herabgesetzt und gedemütigt werden. Seit einiger Zeit werden [diese Regeln] vernachlässigt. Mit Erlaubnis der Richter reiten Ungläubige [Christen] und Juden zu Pferd und mit Gewand über den Markt. Wenn sie, eingekleidet in Zobelfellpelz und wertvolle Kleidung, auf dem Markt auf Muslime treffen, gehen sie nicht vom Gehweg herunter. Sie und ihre Frauen besitzen mehr Prunk und Pracht als die Muslime. Sie werden nicht gemäß der Scharia herabgesetzt und unterworfen. Weil mir [diese Verstöße] zu Ohren kamen und meiner glücklichen Schwelle mitgeteilt wurden, habe ich befohlen, dass entsprechend der Gesetze zu handeln ist und solche Zustände von nun an unterbleiben. Dieses Mal soll Mustafa, Vorderster unter Seinesgleichen bei meinem aktuellen großherrlichen Feldzug – möge sein Wert steigen!–, beginnen, dagegen vorzugehen.

Ich habe befohlen: Wenn es dazu kommt, handele entsprechend meines Befehls in dieser Angelegenheit. Erniedrige und unterwerfe die Gruppe der Ungläubigen durch ihre Kleidung und ihr Erscheinungsbild entsprechend der Scharia und dem kanun. Lass sie von nun an nicht mehr auf Pferden reiten, sich in Zobelfellpelz, Zobelfellkappen, Satin und Samt kleiden. Erlaubt ihren Frauen nicht hohe Kappen und »Pariser« Stoffe zu tragen. Sie sollen nicht wie Muslime und in muslimischer Kleidung herumlaufen. Verhindere und entferne die hier beschriebenen Zustände. Verliert keine Minute meinen Befehl in dieser Angelegenheit durchzusetzen!

Anmerkungen

  1. Gesamtheit der vom Sultan erlassenen Gesetze.

Bibliographie

85 Numaralı Mühimme Defteri (1040–1041 (1042) / 1630–1631 (1632)), Ankara 2002, 127, Nr. 206.