Friedrich Wilhelm, Ausschreiben Des ... Herrn Friedrich Wilhelms Hertzogen zu Sachsen Jülich Cleve und Berg (1650)

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Friedensrepräsentationen in der Frühen Neuzeit

Quellentext

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm, Hertzog zu Sachsen […] etc. entbieten allen und jedem unserer Prälaten, Grafen, Herren, […] Räten in Städten und sämtlichen Untertanen, welchen Standes sie sein mögen, unseren Gruß, Gnade und alles Gute, und fügen Ihnen daneben hiermit zu wissen:

Nachdem durch des grundgütigen Gottes gnädigen Gefallen und Regierung zwischen der Römischen Kaiserlichen Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, den auswärtigen Kronen[1] und des Heiligen Römischen Reichs Kurfürsten und Ständen ein allgemeiner Friede in Deutschland am 14. Oktober 1648 zu Münster geschlossen, auch die hierauf zu Nürnberg gepflogenen Friedens-Exekutions-Verhandlungen am 16. jüngst vergangenen Monats Juni endlich vollends zum Schluss und Richtigkeit kommen, die meisten Truppen bereits abgeführt, abgedankt und die innegehabten Örter[2] wieder abgetreten worden,

und wir nunmehr nicht zweifeln, es werde seine göttliche Allmacht weitere Gnade verleihen, dass das ganze Heilige Römische Reich, das bisher durch den lang angehaltenen schweren Krieg in großes Verderben und Zerrüttung geraten, wiederum zu beständiger Ruhe und Sicherung gebracht und hinfort sowohl zwischen der Römischen Kaiserlichen Majestät als Oberhaupt und den sämtlichen Reichsgliedern als auch zwischen Ihnen allerseits vertrauliche Einigkeit und guter Vernehmen fortgesetzt und dadurch Obrigkeit und Untertanen im Frieden und Wohlstand erhalten:

Dass wir daher der göttlichen Majestät für solche verliehene große Gnade und Wohltat besonders hoch zu danken, auch zu solchem Ende vermittelst göttlicher Verleihung auf den 19. Monatstag des Augusts, gleich andern Kurfürsten und Ständen, ein allgemeines Dankfest anzustellen und hoch feierlich zu begehen […].


[fol. A 2v–B 1v:]

Damit aber solch christliches, dem großen Gott zu Lob und Ehren angestelltes Dank-Fest desto andächtiger und ordentlicher gehalten werden möge: So soll

I. Ehestes Tages[3] nach Verrichtung des öffentlichen Gottesdiensts von allen Kanzeln verkündigt werden, dass gemeldeten 19. August dieses wegen des erlangten allgemeinen Friedens angeordnete Dank-Fest in unsern Altenburgischen und Coburgischen Fürstentümern und Landen hochfeierlich begangen und den Sontag vor solchem Fest […] mit 3 Pulsen[4] solle eingeläutet, darauf eine Vesper[5] gehalten und Beichte gehöret, auch darneben alle Zechen[6], sowohl in Wein- und Bierkellern, als auch andern Schenk-Häusern diesen und folgenden Festtag über gänzlich eingestellt werden. Bei welcher Ankündigung die Zuhörer beweglich zu ermahnen, dass sie sich mit den Ihrigen gegen solch Frieden-, Freuden- und Dank-Fest recht geschickt machen[7], sich eines eingezogenen, nüchternen, bußfertigen, heiligen und unsträflichen Lebens befleißigen, zu rechter wahrer Andacht und Gottseligkeit bereiten, die große unaussprechliche Gnade und Wohltaten Gottes, die er uns durch den geschlossenen Frieden erwiesen hat, geziemlich, christlich und reiflich erwägen und deswegen seiner göttlichen Majestät ohne Heuchelei von Grund ihres Herzens dafür danken sollen.

II. [es folgen Vorgaben für den Gottesdienst am Sonntag 16.8.].

III. Am anschließenden Festtag soll »morgens früh nach 4 Uhr in den Städten auf den Türmen oder an anderen bequemen[8] Orten, mit einer Vokal- und Instrumental-Musik angefangen […] werden,« […] »dadurch die Eingepfarrten zu desto größerer Devotion und Andacht aufgemuntert werden« […] [Vorgabe: Verlesung der Historie von der Zerstörung Jerusalems, dafür kurze Predigt], in den anschließenden Predigten sollen die Zuhörer erwägen, »was für große Gnade und Wohltaten uns der liebe Gott durch den verliehenen allgemeinen Frieden erwiesen hat.«

IV. [Vorgabe für Frühpredigt morgens um fünf]

V. Gegen sieben Uhr soll unterschiedlich lange, wie bei hohen Festtagen an einem jeden Ort gebräuchlich, mit allen Glocken geläutet werden: Unterdessen aber sollen sich die fürstlichen Offiziere, Beamten, Räte in den Städten und die Bürgerschafft an bequemen gewissen[9] Örtern, die Schüler aber insgesamt in der Schule, in ehrbarer Kleidung versammeln.

VI. Um sieben Uhr, oder zu der Zeit, wenn eingeläutet wird, sollen die Schüler insgesamt […] mit grünen Kränzen auf den Häuptern samt ihren Präzeptoren aus der Schule zur Kirche züchtig und ehrbar gehen, und auf dem Wege andächtig singen […].

VII. [Vorgabe Musik beim Gottesdienst sowie Lesungen]

VIII. [Gottesdienst um 1 Uhr, wiederum Einzug der Schüler Vorgaben für Gesang vor und nach der Predigt] […]

IX. Die noch übrige Zeit aber soll keineswegs mit äußerlicher Hand-Arbeit, oder Kaufen und Verkaufen, viel weniger mit Fressen und Saufen, Doppeln[10] und Spielen, Tanzen und Springen oder anderer Leichtfertigkeit – zur Vermeidung unserer Ungnade und unausbleiblichen schweren Strafe, darum auch alle Kramläden diese beide Tage über gänzlich sollen verschlossen werden –, sondern vielmehr mit Beten, Singen, erfreulichen Erwägung und Erzählung der in so schweren vergangenen Landplagen erfolgten väterlichen Erhaltung und gnädigen Errettung, wie auch bisher in den Krieges-Zeiten und nunmehr geschlossenen Friede vorgegangenen Wunder- und Gnaden Werken Gottes zugebracht und also mit Danken und Beten dieses Fest christlich geendet werden. Damit die Kinder und Kindes-Kinder ihren Nachkommen Gottes große Wunder, und was er zu unsern wie auch unserer und ihrer Väter Zeiten getan habe, zu nützlicher Betrachtung erzählen und allerseits Gott den Herrn allezeit vor Augen haben, kindlich fürchten, seinen Geboten gehorchen, ein christliches Leben führen und wissentliche Sünden und Unbußfertigkeit hüten und vorsehen[11] lernen.


[fol. B 2r:]

Begehren deswegen an oben genannte unsere Prälaten, Grafen, Herren, […] und unsere sämtlichen Untertanen, wes Standes die sein mögen, gnädig, sie wollen sich nebst den Ihrigen, dieser unserer Christlichen Verordnung gemäß zeigen und gehorsam nachleben, dieses Gott zu besonderen Ehren angestellte Dank- und Friedens-Fest angedeuteter Maßen mit andächtigen bußfertigen Herzen hochfeierlich begehen: Nicht zweifelnd, dass die Göttliche Majestät sich solches gnädig gefallen lassen und was dabei von der selbigen in rechtem Glaubten gebeten und zur Leibes und Seelen Wohlfahrt nützlich aus Gnaden geben und verleihen werde. Hieran vollbringen Sie Unsere gnädige Meinung, und wir sind Ihnen mit Gnaden gewogen. Datum Altenburg den 6. August Anno 1650.

Bibliographie

Friedrich Wilhelm, Ausschreiben Des Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Friederich Wilhelms Hertzogen zu Sachsen Jülich Cleve und Berg […] Welcher massen das auff den durch Gottes sonderbahre gnädige Verleihung im Heil. Röm. Reiche geschlossenen Frieden auff den 19. Monatstag Augusti instehenden Jahres angestellete Danck-Fest In S. Fürstl. Gn. Fürstenthumen und Landen […] hoch feyerlich begangen und gehalten werden solle. Neben angefügtem hierauff gerichteten Danck- und Frieden-Gebet, Altenburg 1650. Digitalisat der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, URL: http://digital.slub-dresden.de/id369609603. Auszüge.

Anmerkungen

  1. Nämlich den Herrschern von Schweden und Frankreich, die an dem Frieden von Osnabrück beteiligt waren.
  2. Hier im Sinne von Festung.
  3. Bei nächster Gelegenheit.
  4. Glockenschläge.
  5. Abendgottesdienst.
  6. Kneipen, Ausschankstuben.
  7. Sich vorbereiten.
  8. Geeigneten.
  9. Bestimmten geeigneten.
  10. Ein Wettspiel.
  11. Vermeiden.