William Ames, De conscientia et ejus iure vel casibus: Libri V, Amsterdam 1631

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Bürgerkrieg und Liturgie

Quellentext

[S. 156] 4. Buch, 3. Kapitel: Von dem äußeren Bekenntnis des Glaubens

Frage I: Ob ein äußeres Bekenntnis notwendig ist.

... Es ist aus mehreren Gründen notwendig. 1.) Weil Gott es geboten hat, 1. Petr. 3, 15. 2.) Weil es das Versprechen des Heils mit sich führt. Mt 10, 32. Rö 10, 10. 3.) Weil es eine schwere Androhung gegen die Missachtung dieser Pflicht gibt, Mk 8, 58. Lk 9, 26. und 18, 8. 2. Tim 2, 12. 4.) Weil dieses Bekenntnis auf die Erbauung anderer Menschen einwirkt, und seine Missachtung ein Ärgernis für sie ist, Phil 1, 12 und 2, 15,16. [...]

Frage II: Ob dieses Bekenntnis immer und überall notwendig ist.

[...]

1.) Es ist immer und überall erfordert, dass wir den Glauben nicht verneinen, auch nicht gegen den wahren Glauben in irgendeiner Art uns bekennen und nicht gegen uns zeugen. 2.) Aber es ist weder notwendig noch angemessen überall ohne Unterschied ein Bekenntnis abzulegen, was wir glauben, Mt 7, 6. Wenn ein Verrückter aufstehen, sein Schwert ziehen und sagen sollte, dass er jeden töten wird, der sich als Christ bekennt, so wäre ein Bekenntnis des Glaubens zu diesen Zeiten abzulegen nicht ratsam. Aber dann ist das Bekenntnis abzulegen, wenn es irgendeine Hoffnung gibt, dass es der Ehre Gottes und der Erbauung unseres Nächsten dient. Denn die Notwendigkeit der Mittel ist nach ihrem Verhältnis zu beurteilen, welche sie zu ihrem Zweck haben.

[...]

[S. 157] Frage VI. Ob es dem Gesetz entspricht, in Zeiten der Verfolgung zu fliehen, besonders für einen Pfarrer?

[...]

Dass es dem Gesetz in einigen Fällen entspricht, ist offensichtlich: 1.) Durch die Anweisung Christi, Mt 10, 16.23. 2.) Durch Christi eigenes Exempel, Mt 12, 14[1] und 14, 13. 3.) Durch das Exempel der Heiligen wie von Mose, Hebr 11, 27. Von Elia, 1. Kö 19, 3. Von verschiedenen Propheten, 1. Kö 18, 13. Und von dem Apostel Paulus, Apg 9, 25. 4.) Durch die Vernunft, weil die Menschen durch das Naturgesetz gebunden sind, ihre eigenen Leben zu erhalten, bis es offensichtlich wird, dass der Gott und Herr des Lebens sie erfordert, das ist, bis die Notwendigkeit oder der Nutzen der Ehre Gottes und des Heils der Kirche vom Gegenteil überzeugt.

[...]

Es entspricht nicht dem Gesetz für diejenigen, deren Gegenwart für die Erbauung der Kirche notwendig ist. Denn dies wäre weniger eine Vermeidung der Verfolgung als eine Beschämung der Pflicht.

[...]

In einer allgemeinen und nicht persönlichen Verfolgung ist es eine Schande für einen Pfarrer, sich ängstlicher zu zeigen als andere, da er ein Exempel des christlichen Mutes und der Standhaftigkeit der Kirche sein soll. 

Bibliographie

William AMES, De conscientia et ejus iure vel casibus: Libri V, Amsterdam 1631, S.156–157. Digitalisat der bayrischen Staatsbibliothek, URL: http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/goToPage/bsb10595690.html?pageNo=177. Übersetzung von Christopher Voigt-Goy.

Anmerkungen

<references>

  1. Gemeint ist Mt 2,14 und 15.