Kategorie:Gutachten
Allgemein lässt sich unter einem ›Gutachten‹ eine Stellungnahme eines Sachverständigen oder mehrerer Sachverständiger zu einem konkreten Sachverhalt verstehen. Eine genaue Abgrenzung zu Zeugnissen, freundschaftlichen Ratschlägen, Fürsprachen und Denkschriften lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern muss am konkreten Einzelfall entschieden werden. Entsprechend variabel sind die literarischen Formen eines Gutachtens: Sie können informell erteilt werden, durch einen Brief etwa oder im Verlauf eines Briefes. Sie können aber auch ganz formal gestaltet sein, beispielsweise als eine gesiegelte Urkunde. Ausführliche Gutachten nähern sich oft dem Traktat an.
Bei ihrer Analyse ist auf die Beziehung zwischen dem Ratsuchenden und Ratgebenden ebenso zu achten, wie auf die oft durch ihren sozialen und politischen Kontext bestimmte Absicht der Person, die ein Gutachten einholt.
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- Nikolaus Gallus und Matthias Flacius Illyricus, Der Theologen Bedenken oder Beschluss des Landtages zu Leipzig 1548. Auszug aus der mit Kommentaren versehenen Leipziger Landtagsvorlage (Dezember 1548)
- Nikolaus Gallus und Matthias Flacius Illyricus, Der Theologen Bedenken oder Beschluss des Landtages zu Leipzig 1548. Stellungnahme der Theologen zu den Einwänden der kursächsischen Landstände (1549)